Kommentare zu: Impressumspflicht: Ist Ihre private Homepage rechtlich wirklich privat? https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/ Erstellen Sie ein rechtssicheres Website-Impressum Sat, 23 Sep 2023 06:41:42 +0000 hourly 1 Von: MirkoL https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-415272 Sat, 23 Sep 2023 06:41:42 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-415272 Hallo,
ich habe mein großes in vielen Jahren aufgebautes Musikarchiv auf meiner Webseite aufgelistet A-Z usw., nur in Tabellenform mit Suchfunktion.
Es wird nichts verkauft …
Aber ich gebe Tipps und Beschreibungen mit welchen Programmen z.B Musik bearbeitet werden kann, welches Musikverwaltungsprogramm ich einsetze etc., ausnamslos Freeware. Dabei verlinke ich (keine sogenannten Affiliate-Links) auf die Webseiten der jeweiligen Anbieter der Freewareprogramme wo man sich die Software herunterladen kann.
Bei 2 Programmen handelt es sich um etwas eingeschränkte Versionen, von denen man auch ein Upgrade kaufen könnte – es werden aber keinerlei Provisionen dafür weder angeboten noch ausgezahlt.
Ich meine das diese meine Webseite daher als rein priate Homepage angesehen werden dürfte …?
Mit freundlichem Gruß
MirkoL

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Von: Sarto https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-350110 Wed, 17 Aug 2022 21:17:04 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-350110 Hallo, da habe ich auch eine Frage.
Ich organisiere eine nicht-kommerzielle Party in den Räumen eines nicht-kommerziellen Vereins, d.h. unsere Webseite macht Werbung für eine Vereinsveranstaltung. Würde der Verein das selbst organisieren, wäre es ja in deren Verantwortung, aber unsere Inhalte werden ja nicht von denen vorgegeben, sondern von uns, also kann ich ja schlecht den Verein als Betreiber angeben. Impressum ja oder nein?

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Von: Torsten https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-182088 Tue, 22 Jun 2021 18:32:02 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-182088 Einen schönen guten Abend,

vorab schon mal Danke für die vielen Infos auf dieser Seite. Das hat mir schon weitergeholfen.
Wir sind einige wenige Leute, die ein gemeinsames Hobby verfolgen. Hierfür erstelle ich gerade eine Webseite. Da wir kein Verein sind, lediglich eine „Interessengemeinschaft“, braucht es hier auch kein Impressum, wenn ich das richtig verstanden habe. Oft habe ich schon gelesen, dass es doch hilfreich sein kann, wenigstens eine Telefonnummer und email-Adresse trotzdem einzufügen. Macht so ein „kleines Impressum“ Sinn oder könnte das eher Ärger bedeuten? Gegebenenfalls ist noch ein Blog zu diesem Hobby geplant. Auch hier meine ich anderweitig gelesen zu haben, dass hier ein Impressum notwendig wäre, wenn es eine breite „Meinungsbildung“ beeinflussen kann. Das war, meine ich, doch auf mehr auf allgemeine und/oder politische Themen gemünzt, oder liege ich da falsch? Sollte ich diesen Blog lieber in einen geschützten, nicht-öffentlich zugänglichen Bereich der Webseite einbauen? Dann dürfte hier für den Blog – logisch betrachtet – entfallen. Danke im Voraus.

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Von: Stefan Weiler https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-179973 Tue, 15 Jun 2021 16:44:45 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-179973 Es fehlt in diesem Kommentar die absolute Pflicht zur Barrierefreiheit eines Impressums. Nur zur Info: Das letzte jahrbuch der Ophthalmologie (Deutscher Augenärzteverband), Stand 2012, weist nach vorsichtigerSchätzung mehr als 10 Millionen sehgeschädigte Menschen nur in Deutschland aus. (<30 % Verbliebener Sehrest auf dem besseren Auge inkl. Sehhilfe!

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Von: Werner https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-162149 Sat, 24 Apr 2021 20:49:35 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-162149 Guten Abend,
ich möchte für mein Hobby eine Website erstellen. Ich bin schon seit Jahrzehnten Tolkien Fan. Dem entsprechen habe ich eine umfangreiche Sammlung die ich jedem zur Ansicht zeigen möchte. Also Bücher, Musik, Spiele, Magazine, Merch usw. Brauche ich da ein Impressum mit meiner vollständigen Anschrift ? Beste Grüße Werner

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Von: HerrPug https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-51067 Mon, 30 Dec 2019 13:03:35 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-51067 Wie verhält sich das Thema bei einer Webseite, welche man ohne kommerziellen Hintergrund betreibt, aber mittels der Webseite einen Service (kostenfrei) anbietet. z.B. ein Bildupload für Besucher, den sie verwenden können…

Was trifft hier zu?

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Von: Impressum Generator https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-33237 Mon, 10 Jun 2019 09:50:14 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-33237 Hallo Kerstin,

ausgehend von der Annahme, dass kein sog. „Impressum“ (also die gesetzlichen Hinweispflichten, z.B. nach TMG) erforderlich ist, besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit für einen „leeren“ Impressums-Button. Zwar entsteht häufig der Eindruck, dass es da einen eigenen Geschäftsbereich gibt, der sich speziell auf die Suche nach Fehlern im Impressum spezialisiert hat. In der Praxis ist dies jedoch aus unterschiedlichen Gründen eher Ausnahme als Regel. Es bedarf hierzu nämlich einen anderen Wettbewerber, der seinen Konkurrenten ggf. darüber in Kenntnis setzt, dass sein Handeln oder Unterlassen (z.B. fehlendes/fehlerhaftes Impressum) wettbewerbswidrig ist. Das scheint nach ihren Schilderungen beinahe ausgeschlossen.

Hinzu kommt, dass auch aus Verbraucherschutzgründen von einem „leeren“ Impressums-Button abgesehen werden sollte. Jedenfalls ist nicht auszuschließen, dass hier ein widersprüchlicher Eindruck beim Nutzer entsteht (soll es nun ein Impressum geben oder nicht?).

Wir verstehen, dass Sie eine Abmahnung möglichst unterbinden möchten. Die Strategie einen „leeren“ Impressums-Button „zur Tarnung“ aufzustellen kann jedoch andere (rechtliche) Probleme erzeugen, sodass Sie damit nicht unbedingt die gewünschte Wirkung erzielen. Wenn kein Impressum erforderlich ist, dann muss nach unserer Ansicht auch der Begriff nicht auf der Homepage auftauchen.

Viele Grüße,
Impressum Generator

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Von: Kerstin https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-32805 Fri, 31 May 2019 21:02:03 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-32805 Na Hallo,

dann frage ich auch mal.
Eine noch kommende, private Webseite wurde infolge der Inhaltsschilderung von einer RA bereits als lt. TMG u. RStv. als „Privatseite“ eingestuft. Ein Impressum würde nicht benötigt.
Was mir jetzt einfiel:
Wenn kein Impr. vorhanden sein muß, wie verhält es sich dann mit dem geforderten Button „Impressum“?
Darf der dann fehlen – oder wäre das Fehlen eine solchen letztlich doch Futter für die Abmahner?

Danke

Kerstin

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Von: Impressum Generator https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-26194 Thu, 13 Dec 2018 15:12:28 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-26194 Hallo Kathi,

wenn Sie Ihre private Adresse nicht veröffentlichen möchten, können Sie stattdessen auch eine andere Adresse angeben. Dies kann z.B. die Adresse eines Verwandten in Form einer c/o Anschrift sein (Ihr Name, c/o Max Mustermann, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt). Wichtig ist lediglich, dass es sich um eine ladungsfähige Anschrift handelt (kein Postfach) und eingehende Nachrichten tatsächlich umgehend an Sie weitergeleitet werden.

Alternativ ist auch die Nennung jeder anderen Geschäftsadresse möglich, welche die o.g. Voraussetzungen erfüllt. Es gibt dafür auch spezielle Dienstleister, siehe z.B. https://xn--meine-geschftsadresse-g2b.de/?page_id=427

Viele Grüße,
Impressum Generator

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Von: Impressum Generator https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/comment-page-1/#comment-26193 Thu, 13 Dec 2018 15:08:06 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=509#comment-26193 Um den Adressatenkreis der Informationspflichten zu bestimmen, verwendet das TM-Gesetz den Begriff der Telemedien. Neben Websites können auch E-Mail-Newsletter oder RSS-Newsfeeds Telemedien sein. Auch Teile von Websites können ein eigenes Telemedium bilden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass auch Anbieter von Ingamewährung den Informationspflichten unterfallen. Das Merkmal der Geschäftsmäßigkeit dürfte jedenfalls unproblematisch erfüllt sein.

Verstöße gegen die Informationspflichten sind bußgeldbewehrt. Das TMG selbst regelt nicht, welche Stellen für die Ahndung von Verstößen zuständig sind. Dies wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In vielen Bundesländern sind die Landesmedienanstalten zuständig.

Viele Grüße,
Impressum Generator

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