Kommentare zu: Impressum für Rechtsanwälte: Tipps für die Umsetzung und Muster zum kostenlosen Download https://www.impressum-generator.de/2018/04/impressum-fuer-rechtsanwaelte/ Erstellen Sie ein rechtssicheres Website-Impressum Sat, 23 Sep 2023 06:41:42 +0000 hourly 1 Von: Impressum Generator https://www.impressum-generator.de/2018/04/impressum-fuer-rechtsanwaelte/comment-page-1/#comment-27856 Thu, 31 Jan 2019 16:30:01 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=583#comment-27856 Hallo Herr Spittler,

um Ihre Frage sinnvoll beantworten zu können, eine kurze Erläuterung zum „Impressum“ an sich: Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Summe aller Informationspflichten, die ein Website-Betreiber erfüllen muss. Diese Informationspflichten können aus unterschiedlichen Rechtsquellen stammen. Bezogen auf das Telemediengesetz – dem Kern des sog. Impressums – lässt sich aber folgendes sagen:

Informationspflichtig ist immer der Anbieter des jeweiligen Telemediums. Ein Beispiel: Bei einer Website mit Werbung unterschiedlicher Angebote müssen der Teledienstanbieter und derjenige, um dessen Werbung es geht, nicht personenidentisch sein. Zwar kann es bei den bereitgestellten Werbeinhalten auch um eigene Angebote gehen. Dies erlaubt aber nicht den Schluss, dass der Werbende auch automatisch Anbieter der Werbemediums ist. Anbieter und Werbender sind also – wie aufgezeigt – funktional voneinander zu trennen.

Teledienstanbieter ist nach überwiegender Auffassung, wer mittels Weisungen oder auf andere geeignete Weise über die bereitgestellten Kommunikationswege eine Verbreitung oder Speicherung von Informationen ermöglicht und – nach außen – als Erbringer von Diensten auftritt.

Zur Überprüfung, ob der richtige Pflichtige im Impressum genannt ist, bietet folgende Leitfrage eine Hilfe: Wer ist für die Bereitstellung der Angebote auf der Website maßgeblich verantwortlich und kann dafür sorgen, welche Teledienste transportiert werden und welche nicht? Diese Person ist in der Regel jemand, dem die Instandhaltung der Website übertragen ist und der maßgeblich auf dessen Inhalte Einfluss hat, indem er diese gestaltet, löscht, verändert etc. Dadurch ist zwar nicht ausgeschlossen, dass zwei oder mehrere Teledienstanbieter beteiligt sind, z.B. einer für die Einstiegsseite, ein anderer für eine verlinkte Unterseite. Allerdings gilt es auch hierbei – funktional – zu trennen. Wer nur auf einer fremden Website wirbt oder andere Kommunikationsinhalte veröffentlicht, ist in aller Regel kein Teledienstanbieter.

Eine Entscheidung des OLG Frankfurt, wonach bei der Website einer Firmengruppe, bei dem nicht jedes einzelne Gruppenmitglied zwangsläufig als Teledienstanbieter gelten soll, und woran sich die Beantwortung ihrer Frage weitestgehend orientiert, finden Sie hier: https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=639.

Mit freundlichen Grüßen,
Impressum Generator

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Von: Gert Spittler https://www.impressum-generator.de/2018/04/impressum-fuer-rechtsanwaelte/comment-page-1/#comment-27784 Wed, 30 Jan 2019 11:51:27 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=583#comment-27784 Hallo, eine Frage:
Wenn die Website von mehreren Organisationen handelt (in diesem Fall gemeinsamer Auftritt eines kleinen Freizeitparks (GbR), des Fördervereins (eV) und der dazugehörenden Gastronomie (GmbH), was muss dann ins Impressum? Alle Angaben aller Organisationen? eigenes Impressum für jeden Unterbereich? Oder nur der, der die Website tatsächlich betreibt? Oder der, auf dessen Namen die Seite eingetragen ist?

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Von: Impressum Generator https://www.impressum-generator.de/2018/04/impressum-fuer-rechtsanwaelte/comment-page-1/#comment-26192 Thu, 13 Dec 2018 15:06:35 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=583#comment-26192 Hallo Franz,

gemäß TMG habe alle Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bestimmte Kontakt-Informationen (wie etwa Name, Anschrift, Kontaktdaten des Betriebers) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Sollte der fragliche Anbieter ein Diensteanbieter im Sinne des TMG sein – was bei einer Werbeagentur im Allgemeinen naheliegt – so würden auch die im TMG genannten Informationspflichten gelten. Fehlende oder unvollständige Angaben stellen einen Verstoß gegen die Informationspflichten dar.

Viele Grüße
Impressum Generator

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Von: Franz List https://www.impressum-generator.de/2018/04/impressum-fuer-rechtsanwaelte/comment-page-1/#comment-25896 Tue, 04 Dec 2018 21:48:58 +0000 http://www.impressum-generator.de/?p=583#comment-25896 Ich habe mal eine Frage, so eine Anfänger Werbeagentur hat kein Impressum, keine Telefonnr, keinen Geschäftsführer auf der Seite angegeben. Ist dies legal?

Hier der Link

https://brandsupply-gmbh.business.site/website/brandsupply-gmbh/

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