Haftung für fremde Inhalte
Viele Websites integrieren fremde Inhalte – zum Beispiel über RSS-Feeds – ohne diese selbst überprüft zu haben. Wer haftet, wenn diese Inhalte das Recht eines anderen verletzen? Diese Frage entschied nun der BGH.
Erstellen Sie ein rechtssicheres Website-Impressum
Viele Websites integrieren fremde Inhalte – zum Beispiel über RSS-Feeds – ohne diese selbst überprüft zu haben. Wer haftet, wenn diese Inhalte das Recht eines anderen verletzen? Diese Frage entschied nun der BGH.
Insbesondere Unternehmer aber auch manche anderen Nutzer sollten darauf achten, dass Sie auch bei Facebook über ein ordnungsgemäßes Impressum verfügen. Ansonsten kann es schnell zu einer Abmahnung kommen wegen Verstoßes gegen das Telemediengesetz.
Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht oder andere Vorschriften des Telemediengesetzes droht Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR. Wir erklären die wichtigsten rechtlichen Stolpersteine und wie Sie diese erfolgreich umgehen.
Die Platzierung und Benennung der Verlinkung zum Impressum einer Website gehören zu den Klassikern bei Rechtsstreitigkeiten zum Thema Website-Impressum. Wir informieren in diesem Artikel über die wichtigsten Urteile und den aktuellen Stand der Rechtssprechung.
Die Betreiber eines Portals für Kleinanzeigen sind unter Umständen für die Einhaltung der Impressumspflicht durch ihre Nutzer verantwortlich. Die Internetplattform muss Ihre User entweder auf die Impressumspflicht hinweisen oder deren Anzeigen im Nachhinein prüfen.