1. Ausgangsproblematik
  2. Was sind Disclaimer?
  3. Rechtsprechung zu Disclaimer
  4. Der Nutzen von Disclaimern
  5. Praktische Hilfestellung
  6. Fazit
  7. Download

 

1.    Ausgangsproblematik

Während das schlichte Erstellen einer Website mittlerweile für jeden ambitionierten Internetnutzer ein Kinderspiel ist, bringt der rechtssichere Umgang damit häufig Herausforderungen mit sich. Insbesondere wenn es um die Haftung für fremde Inhalte geht, wird es kompliziert.

Der gängige Kunstgriff vieler Webmaster: Haftungsfreizeichnungsklauseln – sogenannte Disclaimer – werden in das Impressum aufgenommen. Verwendet werden Disclaimer-Vorlagen und Muster, in der Hoffnung, dass auf diese Weise jeder Haftung entgangen werden kann. Das Problem allerdings liegt darin, dass der Verwender keinesfalls blind darauf vertrauen darf, dass der Disclaimer auch rechtswirksam ist und damit tatsächlich einen Haftungsausschluss zur Folge hat.

2.    Was sind Disclaimer?

Zunächst allerdings ist zu klären, was genau sich hinter dem Begriff „Disclaimer“ verbirgt. Aufschlussreich ist es bereits, den englischen Wortursprung „to disclaim“ zu beleuchten. Das Verb bedeutet wörtlich übersetzt „dementieren“ oder „abstreiten.

Naheliegend also ist, dass der Begriff „Disclaimer“ im Internetrecht einen Haftungsausschluss darstellt. Er wird auf Webseiten regelmäßig im Impressum platziert  . Damit macht er deutlich, eine (zivil-)rechtliche Haftung abzustreiten.

3.    Rechtsprechung zu Disclaimer

Seit jeher beschäftigt auch die deutsche Rechtsprechung der Umgang mit den sogenannten Disclaimern. Die Fallkonstellationen, welche die Richter zu würdigen haben sind zwar vielfältig und erscheinen ständig in neuem Gewand. Allerdings drehen sich die Probleme häufig um die Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses.

Ausgangspunkt der Urteilshistorie war ein  Urteil des LG Hamburg aus dem Jahre 1998. Dieses zählt zu den meist zitierten auf seinem Gebiet und ist auch heute noch auf vielen Webseiten zu finden. So prominent es auch ist, so häufig wird sein Inhalt falsch verstanden.

Im Zentrum des Rechtstreits standen Links auf der Website des Beklagten, die der Kläger als Persönlichkeitsverletzung ansah und dagegen gerichtlich vorging. Bereits 1998 trug der Beklagte vor, er hätte sich durch einen Disclaimer jeder Verantwortung entzogen und deutlich gemacht, dass fremde Inhalte weitergegeben werden. Zwar gab das Gericht zu erkennen, dass solche Haftungsfreizeichnungsklauseln nicht generell rechtsunwirksam sind. Die Richter aber urteilten letztlich anderweitig:

„Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, dass er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.“

so der Wortlaut in den Entscheidungsgründen. Damit kommt unzweideutig zum Ausdruck, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für fremde Inhalte gerade nicht wirksam ist.

Zu betonen aber bleibt auch, dass die bisherige Rechtsprechung im Dunstkreis rund um das Thema Disclaimer noch immer nicht einheitlich ist. So gibt es auch durchaus Urteile, welche die Haftungsfreizeichnungsklauseln positiv bewerten. Damit ist nicht jede Disclaimer-Vorlage völlig nutzlos.

4.    Die Vorteile von Disclaimern

Bei genauer Betrachtung können Disclaimer sehr wohl nützlich sein.

Das Problem der Haftung kreist häufig um die Frage, ob der Website-Betreiber hinreichend kennzeichnet, dass er sich fremde Inhalte nicht zu eigen macht. Ausschlaggebend ist dabei der Gesamtzusammenhang, den die Internetpräsenz erweckt. Die Verwendung eines Disclaimers kann ein starkes Indiz dafür sein.

Das bedeutet zwar nicht, dass sich der Website-Betreiber gänzlich der Verantwortung für fremde Inhalte entziehen kann. Allerdings kann den Besuchern der Webseite die Information gegeben werden, dass Fremdinhalte zur Verfügung gestellt werden.

Genau in diesem Detail liegt der Unterschied zu dem häufig missverstandenen Urteil des LG Hamburg: Eine Distanzierung von fremden Inhalten erfolgt nicht dadurch, dass man sich der Verantwortung für diese entzieht. Sie gelingt durch die Information im Disclaimer, dass es sich um Fremdinhalte handelt.

In diesem Aspekt ist ein wünschenswerter Vorteil für jeden Website-Betreiber zu erblicken. Vollkommene Rechtssicherheit kann damit freilich nicht gewonnen werden.

Am Ende des Beitrages steht Ihnen eine Disclaimer-Vorlage zum Download zur Verfügung.

5.    Praktische Hilfestellung

Gerichte entscheiden stets auf einer umfassenden Würdigung aller Gesamtumstände, aus der nicht immer eine Quintessenz gewonnen werden kann. Die Verwendung eines Disclaimers stellt also keine pauschal gültige Möglichkeit dar, sich einer Haftung für fremde Inhalte zu entziehen.

Wie also können Vorkehrungen getroffen werden, um den rechtlichen Stolpersteinen gekonnt aus dem Weg zu gehen?

Die Antwort auf diese Frage ist sowohl im rechtlichen als auch im technischen Bereich zu suchen. Um eine deutliche Distanzierung von fremden Inhalten auf der eigenen Website zu erreichen, seien folgende technische Kniffe jedem Website-Betreiber ans Herz gelegt:

  • Die Verwendung von fremden Web-Inhalten sollte deutlich gekennzeichnet werden. Farbliche oder grafische Akzente bieten sich als Distanzierungsmerkmal an.
  • Es sollte angefügt werden, zu welchem Zeitpunkt der Link gesetzt wurde. Das Internet ist schnelllebig. Webseiten verändern sich stets. Dementsprechend kann auch der Inhalt der fremden Webpräsenz vom Zustand der Rechtmäßigkeit in den der Rechtswidrigkeit übergehen. Der Verwender der Links also sollte deutlich machen, dass im Zeitpunkt der Linksetzung der Inhalt rechtmäßig war.

Die Orientierung an diesen Tipps ist zwar kein Allheilmittel gegen die Haftung für fremde Inhalte. Sie ermöglichen aber die klare Zuordnung von Web-Inhalten und kann im Streitfall eine wertvolle Tatsachengrundlage darstellen.

6.    Fazit

Als wichtige Eckdaten für Sie zusammengefasst:

  • Disclaimer sind nicht immer rechtswirksam und keine Allzweckwaffe gegen die Haftung für fremde Inhalte.
  • Disclaimer können aber kenntlich machen, dass Fremdinhalte auf Ihrer Webseite zur Verfügung gestellt werden. Darauf kommt es für eine Haftung häufig an!
  • Wer fremde Inhalte auf der eigenen Website verlinkt, sollte dies visuell kenntlich machen
  • Konzentrieren Sie sich von Beginn an auf solche Links, die zu Internetseiten führen, deren Inhalt sie ausgiebig überprüft haben
  • Die Verwaltung einer Website erfordert ständige Pflege. Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit die Aktualität, Seriosität und Ordnungsmäßigkeit Ihrer Links.
  • E-Mail-Disclaimer sind rechtlich als irrelevant einzustufen und sollten daher vermieden werden.
  • Ein nahezu rechtssicheres Disclaimer-Muster liefern wir Ihnen. Mit Hilfe unseres Impressumgenerators können Sie beim Erstellen Ihres Impressums gleichzeitig ein Disclaimer einzubinden.

7.    Download

Disclaimer: Kostenlose Vorlage (DOC/PDF)

2 Gedanken zu “Problem: Kaum eine Disclaimer-Vorlage ist rechtswirksam!

  1. Guten Tag,

    ich habe mit Interesse Ihre Ausführungen zum Disclaimer gelesen und auch verstanden.

    Allerdings ist mir nicht klar, wie man Ihrem folgenden Passus in der Praxis gerecht werden soll:

    „…widrigkeit übergehen. Der Verwender der Links also sollte deutlich machen, dass im Zeitpunkt der Linksetzung der Inhalt rechtmäßig war.“

    Wie soll man, ohne Rechtsanwalt zu sein und ohne z.Bsp. sämtliche 50 oder 100 oder noch mehr Seiten der Linkadresse geprüft zu haben, rechtssicher feststellen, dass die verlinkte Seite „rechtmäßig“ war??

    Das ist in der Theorie leicht gesagt, in der Praxis aber nicht ausführbar.

    Oder haben Sie dafür einen „Trick“?

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Krysta
    Dipl.-Betriebswirt

  2. Ich möchte mich lediglich informieren ob ich einen Disclaimer für meine noch zu errichtende Webside (landing page) zur Vereinbarung von Beratungsterminen benötige.

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